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Ratgeber KI-Redaktion

Rechtsformen in der Schweiz: Ein Überblick für Unternehmer

Von der Einzelfirma bis zur AG – welche Unternehmensform passt zu Ihnen?

Redaktion wirtschaftsdaten.ch24.9.2026Datenstand: 2025-07-14

Welche Rechtsformen gibt es in der Schweiz?

In der Schweiz stehen Gründerinnen und Gründern verschiedene Rechtsformen zur Verfügung, die sich in Haftung, Kapitalanforderungen und Verwaltungsaufwand unterscheiden. Die Wahl der passenden Unternehmensform hängt von der Grösse des Betriebs, der Anzahl der Gesellschafter sowie den individuellen Haftungsvorstellungen ab.


Die wichtigsten Rechtsformen im Überblick

Das Schweizer Obligationenrecht (OR) und das Zivilgesetzbuch (ZGB) regeln die verschiedenen Unternehmensformen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sowie Sonderformen wie der Genossenschaft und dem Verein.

Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Unternehmensform in der Schweiz. Es entsteht automatisch mit der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit – eine formelle Gründung ist nicht notwendig. Eine Eintragung ins Handelsregister ist ab einem Jahresumsatz von 100'000 Franken obligatorisch.

Merkmale:

  • Keine Mindestkapitalanforderung
  • Volle persönliche Haftung mit dem gesamten Privatvermögen
  • Einfache Gründung und Administration
  • Geeignet für Kleinunternehmen und Freiberufler

Das Einzelunternehmen eignet sich besonders für den Einstieg in die Selbständigkeit. Die unbeschränkte persönliche Haftung ist jedoch ein wesentliches Risiko, das bei wachsendem Geschäftsvolumen neu bewertet werden sollte.

Kollektivgesellschaft

Die Kollektivgesellschaft (Art. 552 ff. OR) ist eine Personengesellschaft mit mindestens zwei natürlichen Personen. Alle Gesellschafter haften solidarisch und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Die Eintragung ins Handelsregister ist obligatorisch.

Merkmale:

  • Mindestens zwei natürliche Personen
  • Solidarische, unbeschränkte Haftung
  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Enge Zusammenarbeit der Gesellschafter vorausgesetzt

Kommanditgesellschaft

Bei der Kommanditgesellschaft (Art. 594 ff. OR) gibt es zwei Typen von Gesellschaftern: den Komplementär, der unbeschränkt haftet, und den Kommanditär, dessen Haftung auf seine Einlage beschränkt ist. Diese Form eignet sich, wenn stille Kapitalgeber eingebunden werden sollen.


Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind juristische Personen mit eigenem Rechtsstatus. Die Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit dem eingebrachten Kapital.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH (Art. 772 ff. OR) ist in der Schweiz sehr verbreitet und eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen. Sie bietet den Vorteil der beschränkten Haftung bei überschaubarem Verwaltungsaufwand.

Merkmale:

  • Mindestkapital: 20'000 Franken (muss vollständig einbezahlt sein)
  • Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
  • Mindestens ein Gesellschafter, natürliche oder juristische Person
  • Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister
  • Gesellschafter sind im Handelsregister namentlich eingetragen

Die GmbH ist besonders dann sinnvoll, wenn das Unternehmen von einer überschaubaren Anzahl Personen geführt wird und das Haftungsrisiko begrenzt werden soll. Auf wirtschaftsdaten.ch/suche können Sie bestehende GmbHs nach Branche und Region recherchieren.

Aktiengesellschaft (AG)

Die AG (Art. 620 ff. OR) ist die bekannteste Kapitalgesellschaft der Schweiz. Sie eignet sich für Unternehmen mit grösserem Kapitalbedarf oder wenn eine spätere Börsenkotierung angestrebt wird.

Merkmale:

  • Mindestkapital: 100'000 Franken (davon mindestens 50'000 Franken oder 20 % einzubezahlen)
  • Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
  • Aktionäre sind im Gegensatz zur GmbH nicht zwingend im Handelsregister eingetragen
  • Komplexere Organisationsstruktur mit Verwaltungsrat
  • Geeignet für grössere Unternehmen und Investorenbeteiligungen

Die AG bietet ein hohes Mass an Anonymität für die Aktionäre und ist daher für Unternehmen geeignet, bei denen Eigentümerstrukturen flexibel gehalten werden sollen. Eine Übersicht nach Rechtsform finden Sie in unserer Dokumentation.


Weitere Unternehmensformen

Genossenschaft

Die Genossenschaft (Art. 828 ff. OR) ist eine Körperschaft mit variabler Mitgliederzahl. Sie verfolgt primär wirtschaftliche oder soziale Ziele ihrer Mitglieder, nicht die Gewinnmaximierung. Bekannte Beispiele sind Wohnbaugenossenschaften oder Konsumgenossenschaften.

Merkmale:

  • Mindestens sieben Gründungsmitglieder
  • Demokratische Struktur (ein Mitglied, eine Stimme)
  • Kein festes Mindestkapital
  • Eintragung ins Handelsregister erforderlich

Verein

Der Verein (Art. 60 ff. ZGB) ist auf nicht wirtschaftliche Zwecke ausgerichtet. Er kann jedoch im Rahmen seiner Hauptzwecke auch wirtschaftliche Aktivitäten entfalten. Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen.

Stiftung

Die Stiftung (Art. 80 ff. ZGB) widmet ein zweckgebundenes Vermögen einem bestimmten Ziel. Sie wird häufig für gemeinnützige oder kulturelle Zwecke genutzt und untersteht der Aufsicht der kantonalen oder eidgenössischen Stiftungsaufsicht.


Das Handelsregister als zentrale Informationsquelle

Alle eingetragenen Unternehmen in der Schweiz sind im Handelsregister verzeichnet, das von den kantonalen Handelsregisterämtern geführt wird. Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) koordiniert die Registerführung auf Bundesebene.

Im Handelsregister finden Sie Informationen zu Rechtsform, Sitz, Kapital, Zeichnungsberechtigungen und Gesellschaftszweck. Diese Daten sind öffentlich zugänglich und bilden die Grundlage für fundierte Geschäftsentscheidungen. Auf wirtschaftsdaten.ch/suche können Sie gezielt nach Unternehmen suchen und deren Handelsregistereinträge einsehen.


Praktische Empfehlungen bei der Wahl der Rechtsform

  1. Haftungsrisiko abklären: Wer das persönliche Vermögen schützen möchte, sollte eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) wählen.
  2. Kapitalbedarf berücksichtigen: Eine AG erfordert mehr Startkapital, bietet aber grössere Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung.
  3. Administrativen Aufwand einkalkulieren: Kapitalgesellschaften unterliegen strengeren Buchführungs- und Revisionspflichten als Einzelunternehmen.
  4. Zukunftsplanung einbeziehen: Wenn Investoren oder Nachfolgeregelungen geplant sind, lohnt sich die AG bereits von Anfang an.
  5. Steuerliche Aspekte prüfen: Die Unternehmensform hat Auswirkungen auf die Steuerbelastung (Gewinn- vs. Einkommenssteuer). Eine Beratung durch einen Treuhänder ist empfehlenswert.

Weitere Hintergrundinformationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie in unserer Dokumentation.


Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und durch automatisierte Qualitätsprüfungen kontrolliert.

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