PEP-Prüfung – Politisch exponierte Personen sicher identifizieren
Prüfen Sie zuverlässig, ob Geschäftspartner oder Kunden als Politically Exposed Persons (PEP) eingestuft sind – für regelkonforme Compliance in der Schweiz.

PEP-Prüfung Schweiz – Politically Exposed Persons — Eine PEP-Prüfung (Politically Exposed Person) ist ein Verfahren zur Identifikation von Personen, die ein hochrangiges öffentliches Amt bekleiden oder bekleidet haben, sowie deren nahen Angehörigen und bekannten Vertrauten, um erhöhte Korruptions- und Geldwäscherisiken in Geschäftsbeziehungen frühzeitig zu erkennen.
Was ist eine PEP-Prüfung?
Eine PEP-Prüfung (Politically Exposed Person-Prüfung) ist ein standardisiertes Verfahren der Sorgfaltsprüfung, mit dem Unternehmen und Finanzinstitute feststellen, ob eine natürliche Person als politisch exponiert gilt. Als PEP gelten gemäss internationalen Standards und dem Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG) Personen, die ein bedeutendes öffentliches Amt auf nationaler oder internationaler Ebene innehaben oder innehatten – beispielsweise Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder, Parlamentarier, hochrangige Richter, Botschafter oder leitende Funktionäre staatlicher Unternehmen.
Zur Kategorie der politisch exponierten Personen zählen nicht nur die betreffenden Amtsträger selbst, sondern auch deren Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder, Eltern) sowie ihnen nahestehende Personen und Geschäftspartner. Man spricht in diesen Fällen von sogenannten RCA (Relatives and Close Associates).
Die PEP-Prüfung ist ein zentrales Element eines wirksamen Compliance-Programms und dient dazu, das Risiko von Geldwäscherei, Korruption und Terrorismusfinanzierung in Geschäftsbeziehungen zu minimieren. Sie ist eng verwandt mit der Sanktionsprüfung, mit der überprüft wird, ob Personen oder Unternehmen auf offiziellen Sanktionslisten verzeichnet sind.
Warum ist die PEP-Prüfung wichtig?
Gesetzliche Pflicht in der Schweiz
In der Schweiz sind Finanzintermediäre – darunter Banken, Versicherungen, Vermögensverwalter, Treuhänder und weitere dem GwG unterstellte Akteure – gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden und Geschäftspartner auf PEP-Status zu überprüfen. Das Geldwäschereigesetz (GwG) sowie die dazugehörige Geldwäschereiverordnung (GwV-FINMA) schreiben vor, dass bei PEP-Beziehungen eine verstärkte Sorgfaltsprüfung (Enhanced Due Diligence, EDD) anzuwenden ist.
Verstösse gegen diese Pflichten können zu erheblichen Bussen, dem Entzug von Lizenzen und Reputationsschäden führen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist daher nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine strategische Notwendigkeit.
Erhöhtes Risikoprofil von PEPs
Politisch exponierte Personen sind aufgrund ihrer Stellung, ihres Einflusses und ihres Zugangs zu öffentlichen Mitteln einem statistisch erhöhten Risiko ausgesetzt, in Korruption, Amtsmissbrauch oder Geldwäscherei verwickelt zu sein. Dies bedeutet nicht, dass jede PEP automatisch ein Risiko darstellt – es bedeutet vielmehr, dass eine erhöhte Sorgfalt und eine individuelle Risikobeurteilung erforderlich sind.
Die FATF (Financial Action Task Force), deren Empfehlungen die Grundlage der Schweizer Regulierung bilden, stuft PEPs explizit als Hochrisikokategorie ein und fordert entsprechende Massnahmen.
Internationale Anforderungen
Auch für Schweizer Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen ist die PEP-Prüfung von zentraler Bedeutung. EU-Richtlinien wie die 6. Geldwäscherichtlinie (6AMLD), US-amerikanische Vorschriften (FinCEN, Bank Secrecy Act) sowie internationale Standards (FATF, Wolfsberg Group) verlangen von Unternehmen eine sorgfältige und dokumentierte PEP-Überprüfung.
Wer benötigt PEP-Prüfungen?
Die PEP-Prüfung ist nicht ausschliesslich eine Pflicht des Finanzbereichs. Zahlreiche Branchen und Unternehmen in der Schweiz und international sind auf eine zuverlässige PEP-Prüfung angewiesen:
Finanzinstitute und Banken
Banken, Privatbanken und Vermögensverwalter stehen im Zentrum der GwG-Regulierung. Sie müssen sämtliche Kunden und wirtschaftlich Berechtigten auf PEP-Status prüfen und bei positiven Treffern eine verstärkte Due Diligence einleiten sowie die Geschäftsbeziehung einem Senior-Management zur Genehmigung vorlegen.
Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen
Lebensversicherungsgesellschaften und andere dem GwG unterstellte Versicherungsunternehmen müssen ebenfalls PEP-Prüfungen durchführen, insbesondere bei der Aufnahme neuer Kundenbeziehungen und bei grösseren Transaktionen.
Treuhänder, Anwälte und Notare
Berufsgruppen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Gesellschaften gründen, Trusts verwalten oder grosse Vermögensübertragungen begleiten, sind dem GwG unterstellt und damit zur PEP-Prüfung verpflichtet.
Immobilienbranche
Im Bereich der Immobilientransaktionen, insbesondere bei hochpreisigen Objekten, ist die Identifikation von PEPs unter den Käufern oder wirtschaftlich Berechtigten ein wichtiger Bestandteil der Risikoprüfung.
Weitere Sektoren
Auch Handelsunternehmen, Luxusgüterhändler, Spielbankenbetreiber sowie Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sind in zunehmendem Masse zur PEP-Prüfung verpflichtet oder führen diese freiwillig als Teil ihres Risikomanagements durch.
Vorteile von wirtschaftsdaten.ch
wirtschaftsdaten.ch bietet Schweizer Unternehmen und Finanzinstituten eine effiziente, zuverlässige und regulatorisch konforme Lösung für die PEP-Prüfung. Die Plattform wurde speziell für den B2B-Bereich entwickelt und verbindet strukturierte Unternehmensdaten mit Compliance-Funktionalitäten.
Aktuelle und gepflegte Datenbasis
Die PEP-Daten auf wirtschaftsdaten.ch werden regelmässig aktualisiert und mit internationalen Referenzlisten abgeglichen. Damit wird sichergestellt, dass auch Statusänderungen – beispielsweise wenn eine Person ihr Amt niederlegt oder neu in eine Funktion gewählt wird – zeitnah im System abgebildet sind.
Umfassende Abdeckung
Die Plattform berücksichtigt PEPs auf nationaler und internationaler Ebene, einschliesslich Schweizer Behördenvertreter, ausländische Amtsträger, internationale Organisationen sowie RCA (Relatives and Close Associates). Damit können Unternehmen auch grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen sicher prüfen.
Integrierte Compliance-Workflows
Die PEP-Prüfung ist nahtlos in die übergreifenden Compliance-Funktionen der Plattform integriert. Neben der PEP-Prüfung können Nutzer auch Sanktionslisten prüfen, wirtschaftlich Berechtigte identifizieren und vollständige Risikoberichte erstellen – alles in einer einzigen Oberfläche.
Revisionssichere Dokumentation
Jede durchgeführte Prüfung wird mit Zeitstempel und Ergebnis dokumentiert und kann für interne Audits, FINMA-Prüfungen oder externe Revisionen exportiert werden. Dies erleichtert den Nachweis der Sorgfaltspflicht gegenüber Regulatoren erheblich.
Einfache Integration
Wirtschaftsdaten.ch lässt sich über Schnittstellen (API) in bestehende CRM-, ERP- oder Onboarding-Systeme integrieren, sodass die PEP-Prüfung automatisiert in bestehende Prozesse eingebettet werden kann.
Plattformfunktionen für die PEP-Prüfung
Einzelpersonensuche
Mit der Einzelpersonensuche können Nutzer gezielt natürliche Personen nach Namen, Geburtsdatum und Nationalität suchen und erhalten sofort eine strukturierte Einschätzung zum PEP-Status.
Massenprüfung (Batch-Screening)
Für Finanzinstitute mit grossen Kundenportfolios bietet die Plattform eine Batch-Funktion, mit der ganze Kundenstämme systematisch und effizient auf PEP-Treffer geprüft werden können.
Monitoring und Alerting
Das kontinuierliche Monitoring ermöglicht es, bestehende Geschäftspartner laufend zu überwachen. Bei Statusänderungen – wenn eine Person neu als PEP eingestuft wird – wird der zuständige Compliance-Officer automatisch benachrichtigt.
Verbindung mit Unternehmensdaten
Durch die Verknüpfung von Personendaten mit Unternehmensinformationen lassen sich komplexe Strukturen analysieren. So kann beispielsweise geprüft werden, ob ein PEP als wirtschaftlich Berechtigter hinter einer Gesellschaft steht. Ergänzend empfiehlt sich die Funktion Unternehmen prüfen für eine vollständige Unternehmensanalyse.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Onboarding eines neuen Firmenkunden
Eine Schweizer Privatbank erhält eine Kontoeröffnungsanfrage von einer Gesellschaft mit Sitz in Dubai. Im Rahmen des Know-Your-Customer-Prozesses (KYC) prüft die Compliance-Abteilung die wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft. Über wirtschaftsdaten.ch wird festgestellt, dass einer der Gesellschafter ein ehemaliges Regierungsmitglied eines Nahost-Staates ist und damit als PEP eingestuft wird. Die Bank leitet daraufhin eine verstärkte Due Diligence ein und holt die Zustimmung des Senior Managements ein, bevor die Geschäftsbeziehung aufgenommen wird.
Beispiel 2: Periodische Überprüfung des Kundenbestands
Ein Vermögensverwalter ist gesetzlich verpflichtet, seinen Kundenbestand regelmässig auf Änderungen im PEP-Status zu überprüfen. Mithilfe der Batch-Screening-Funktion von wirtschaftsdaten.ch werden 1200 Kundendatensätze in einem automatisierten Durchlauf geprüft. In drei Fällen wird ein neuer PEP-Treffer identifiziert – ein Kunde wurde kürzlich zum Mitglied eines kantonalen Regierungsrats gewählt. Die betroffenen Dossiers werden zur weiteren Bearbeitung markiert.
Beispiel 3: Immobilientransaktion mit internationalem Käufer
Bei einem Immobilienprojekt in Zürich soll eine Liegenschaft im Wert von über 10 Millionen Franken an einen ausländischen Käufer veräussert werden. Der beteiligte Notar prüft den Käufer im Rahmen seiner GwG-Pflichten. Die PEP-Prüfung auf wirtschaftsdaten.ch ergibt keinen Treffer für den Käufer selbst, jedoch einen Treffer für seine Ehefrau, die eine RCA eines aktiven Regierungsmitglieds ist. Der Notar dokumentiert die Prüfung revisionssicher und ergreift die erforderlichen Massnahmen.
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Häufige Fragen
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